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Verfasst am 01.10.2026 um 11:24 Uhr

Warum dürfen Fäkalien im Kleingarten nicht versickert werden?

Bild ChatGPT


Die geltende Leipziger Kleingartenordnung formuliert es eindeutig: Sickergruben zur Entsorgung von Fäkalien und Abwässern sind verboten. Ebenso verboten ist es, Fäkalien in undichten Behältern zu sammeln, versickern zu lassen oder unmittelbar auf Anpflanzungen auszubringen. 


Das ist kein willkürliches Verbot. Dahinter stehen mehrere Gründe:


1. Fäkalien gehören nicht ungefiltert in den Boden


Menschliche Ausscheidungen enthalten neben organischen Stoffen auch:


  • Stickstoff und Phosphor
  • Bakterien und Viren
  • Parasiten bzw. deren Eier
  • Arzneimittelrückstände
  • hormonell wirksame Stoffe
  • Stoffwechselprodukte
  • weitere anthropogene Spurenstoffe


Wenn Fäkalien einfach versickern, wird der Boden zum ungeplanten Abwasserbehandlungs- und Filtersystem. Dabei ist nicht gewährleistet, dass alle Stoffe zurückgehalten oder abgebaut werden.


2. Der wichtigste Punkt: Grundwasserschutz


Besonders problematisch ist die Nähe zum Grundwasser.


Eine Sickergrube bedeutet vereinfacht: Toilette → Fäkalien → Boden → Grundwasser statt: Toilette → dichte Sammlung → Entsorgung/Behandlung → Kläranlage


Das Sächsische Wassergesetz ordnet deshalb die Entleerung, den Transport und die Behandlung des Inhalts abflussloser Gruben ausdrücklich der Abwasserbeseitigung zu. Für Niederschlagswasser gelten dagegen andere Regeln: In Sachsen darf Niederschlagswasser unter bestimmten Voraussetzungen versickert werden – allerdings gerade dann nicht, wenn es mit häuslichem Abwasser oder anderen Stoffen vermischt ist. 


Menschliche Ausscheidungen – 1975–1990 und 2026


Hier ist ein wichtiger Punkt: Der Mensch selbst hat sich nicht grundlegend verändert. Die Zusammensetzung unserer Ausscheidungen hat sich aber durch Medikamente, Ernährung, Konsumprodukte und Umweltchemikalien verändert.


Zeitraum1975–19902026
Fäkalienüberwiegend organische Substanz, Nährstoffe, natürliche Darmfloraweiterhin organische Substanz und Nährstoffe, zusätzlich zahlreiche moderne Spurenstoffe
Stickstoffvorhandenweiterhin vorhanden
Phosphorvorhandenweiterhin vorhanden
Bakterien/Virenvorhandenvorhanden
Arzneimitteldeutlich geringere Vielfalt und geringerer Arzneimittelverbrauch als heutezahlreiche Arzneimittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte können über Ausscheidungen ins Abwasser gelangen
Hormonenatürliche Hormone + bereits einige künstliche hormonaktive Stoffegrößere Zahl unterschiedlicher anthropogener Spurenstoffe
Körperpflegeproduktedeutlich weniger Produkte und Wirkstoffewesentlich größere Produkt- und Wirkstoffvielfalt
Haushaltschemikalienvorhandendeutlich größere Stoffvielfalt
Mikroschadstoffeanalytisch wesentlich schlechter erfassbarheute bereits im Nano-/Mikrogrammbereich nachweisbar
Analytikviele Stoffe konnten gar nicht oder nur schwer nachgewiesen werdenhochsensitive Analytik kann sehr geringe Konzentrationen nachweisen
Umgang mit AbwasserAusbau der modernen Abwasserbehandlung im Verlauf dieser Zeitregulierte Abwasserbeseitigung und zunehmend gezielte Entfernung von Spurenstoffen
Sickergrubehistorisch teilweise noch vorhandengrundsätzlich keine zulässige Methode zur Entsorgung von Fäkalien im Kleingarten


Ein besonders wichtiger Unterschied ist dabei die Nachweisbarkeit: Das Umweltbundesamt hat bereits seit 1985 Umwelt-Surveys durchgeführt und dabei zahlreiche Schadstoffe im menschlichen Körper untersucht. Bei mehreren untersuchten Stoffen nahm die Belastung über die Untersuchungszeiträume sogar ab. Gleichzeitig ist die Zahl der heute verwendeten und analytisch erfassbaren Stoffe erheblich größer. 


Was kommt 2026 über menschliche Ausscheidungen ins Abwasser?


Ein gutes Beispiel sind Medikamente.


Arzneimittelwirkstoffe werden teilweise vom Körper ausgeschieden und gelangen anschließend ins Abwasser. Dazu kommen beispielsweise:


  • Schmerzmittel
  • Antibiotika
  • Blutdruckmedikamente
  • Antidepressiva
  • Hormone
  • Diabetesmedikamente
  • Kontrastmittel


Der DVGW weist darauf hin, dass pharmazeutische Wirkstoffe, Kosmetikbestandteile, Pestizide und Biozide heute als anthropogene Spurenstoffe in Abwasser sowie teilweise in Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen werden können.


Das bedeutet nicht, dass menschliche Ausscheidungen heute automatisch „giftig“ wären. Der entscheidende Punkt ist vielmehr:


Unsere Ausscheidungen enthalten heute neben den natürlichen Bestandteilen eine wesentlich größere und vielfältigere Mischung anthropogener Spurenstoffe.


Und genau deshalb ist es keine gute Idee, diese Stoffe über eine undichte Grube direkt in den Boden einzutragen.


1975–1990: Warum war das damals teilweise anders?


Hier sollte man vorsichtig sein.


Es wäre falsch zu sagen:


„Früher waren Fäkalien harmlos.“


Das waren sie nicht.


Auch damals enthielten sie Krankheitserreger, Stickstoff, Phosphor und andere Stoffe.


Der Unterschied liegt vielmehr darin, dass die Umwelt- und Abwassertechnik, die gesetzlichen Anforderungen und unser Wissen über Schadstoffe heute deutlich weiterentwickelt sind.


Außerdem war eine Sickergrube historisch in manchen Kleingartenanlagen eine verbreitete Einrichtung. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie nach heutigem Recht weiterbetrieben werden darf.


Die sächsische Regelung zeigt genau diesen Übergang: Für bestimmte vor dem 03.10.1990 rechtmäßig errichtete abflusslose Sammelgruben kann Bestandsschutz bestehen. Das ist aber etwas völlig anderes als eine undichte Sickergrube. Für deren Betrieb gilt weiterhin: Sickergruben sind verboten.

 

Der entscheidende Unterschied


Früher

Mensch → Toilette → Sickergrube → Boden

Man ging teilweise davon aus, dass der Boden die Stoffe ausreichend zurückhält bzw. abbaut.


Heute

Mensch → Toilette → dichte Sammlung → fachgerechte Entsorgung/Abwasserbehandlung


Damit wird verhindert, dass Krankheitserreger, Nährstoffe und problematische Stoffe unkontrolliert in Boden und Grundwasser gelangen.


Und noch ein wichtiger Punkt für den Kleingarten


Sickergrube ❌
undichte Fäkaliengrube ❌
Fäkalien direkt in den Boden ❌
Fäkalien direkt an Pflanzen ❌
dichte Sammelgrube mit ordnungsgemäßer Entsorgung – unter den jeweiligen Voraussetzungen möglich
Trocken-/Trenntoilette – grundsätzlich mögliche Alternative


Die Leipziger Kleingartenordnung nennt ausdrücklich Trocken- und Trenntoiletten als geeignete Lösungen, wenn kein Anschluss an die öffentliche Kanalisation vorhanden ist.


Kurz gesagt:


Nicht der menschliche Kot an sich ist der Grund für das Verbot. Entscheidend ist die unkontrollierte Einleitung von Fäkalien und Abwasser in den Boden.


Was 1975 vielleicht noch als „das versickert schon“ betrachtet wurde, ist aus heutiger Sicht eine unkontrollierte Abwasserbeseitigung. 2026 wissen wir deutlich mehr über Krankheitserreger, Grundwasserschutz, Arzneimittelrückstände und Mikroschadstoffe – und wir haben die technischen und rechtlichen Möglichkeiten, Fäkalien kontrolliert zu sammeln und zu entsorgen.