Liebe Gartenfreunde,
in diesem Jahr haben wir erstmals bei der Gartenbegehung auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gesetzt – ein Meilenstein in der Weiterentwicklung unserer Vereinsarbeit. Die Protokolle und die daraus resultierenden Maßnahmen bei Pflegerückständen wurden zum Großteil automatisiert erfasst und verarbeitet.
Der große Vorteil: Die KI hilft uns dabei, die Begehungen nicht nur strukturierter und genauer zu gestalten, sondern auch deutlich transparenter. Die Bewertung einzelner Parzellen erfolgt anhand definierter Kriterien, wodurch für alle nachvollziehbar wird, wie die Einschätzung zustande kommt. Gleichzeitig bedeutet das für uns als Vorstand: Weniger manuelle Nacharbeit, weniger individuelle E-Mails und Protokollformulare – und somit mehr Zeit für das Wesentliche.
Ein zusätzlicher Vorteil des neuen Systems: Wir können den individuellen Gegebenheiten der Parzellen besser gerecht werden – insbesondere bei übergroßen Gärten. Das Bundeskleingartengesetz (BKleinGG) sieht eine durchschnittliche Parzellengröße von 400 m² vor. Auch wir orientieren uns daran und wenden bei der 1/3-Nutzungsregelung für den Anbau von Obst und Gemüse diese Maximalgröße als Berechnungsgrundlage an.
Das bedeutet: Pächterinnen und Pächter mit deutlich größeren Parzellen profitieren von einer gerechteren Bewertung, da sie nicht automatisch mehr Anbaufläche nachweisen müssen als gesetzlich vorgesehen.
Natürlich lief nicht alles auf Anhieb perfekt. An der einen oder anderen Stelle hat es mit dem neuen digitalen Protokoll noch etwas gehakt. Aber auch hier zeigt sich der Vorteil unseres neuen Systems: Alle Daten können direkt im digitalen Parzellentagebuch erfasst, gespeichert und bei Bedarf für Nachbegehungen oder Rückfragen unkompliziert aufgerufen werden.
Wir sind noch in der Optimierungsphase und werden bei der anstehenden Nachbegehung noch einmal genauer hinsehen. Aber der erste Schritt ist gemacht – und der zeigt bereits jetzt, wie viel Potenzial die Digitalisierung auch für unsere Gartenanlage bietet.
Euer Vereinsvorstand