Liebe Gartenfreunde,
ein Einbruch oder Diebstahl im Garten ist für die Betroffenen nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein Schock. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation überlegt und richtig zu handeln. Hier eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, was im Ernstfall zu tun ist:
1. Polizei verständigen – Anzeige erstatten
Der erste Schritt ist immer die Information der Polizei. Dabei gilt:
Bei akuter Gefahr oder frischer Tat sofort den Notruf 110 wählen.
Wenn der Vorfall erst später bemerkt wird, kann die Anzeige auch online über das Onlineportal der Polizei Sachsen erfolgen:
https://www.polizei.sachsen.de
Je mehr Details angegeben werden können (Tatzeit, gestohlene Gegenstände, Spuren), desto besser.
2. Vorstand informieren
Bitte informiert anschließend umgehend den Vereinsvorstand über den Vorfall.
Dies ist wichtig, damit der Verein Kenntnis über die Vorfälle hat, ggf. weitere Pächter informiert werden können und eine Übersicht über die Lage in der Anlage entsteht.
3. Versicherung prüfen und melden
Je nachdem, ob eine Versicherung besteht, sollte wie folgt vorgegangen werden:
Laubenversicherung über den Stadtverband (Variante A–D)
Wenn eine Laubenversicherung über den Stadtverband abgeschlossen wurde, bitte direkt Peter Kühne kontaktieren. Er unterstützt bei der Schadensmeldung und klärt, ob der Schaden versichert ist.
Die Versicherungsvariante (A–D) ist der jeweiligen Police oder der letzten Jahresrechnung zu entnehmen.
Private Lauben- oder Hausratversicherung
Falls keine Vereinsversicherung besteht, kann ein Schaden unter Umständen über eine private Laubenversicherung oder die Hausratversicherung reguliert werden – insbesondere, wenn Gegenstände aus der Laube entwendet wurden. Bitte direkt mit dem eigenen Versicherer Kontakt aufnehmen.
Wichtig: In der Regel verlangen Versicherungen eine polizeiliche Anzeige und ggf. eine Aufstellung der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände inklusive Fotos und Kaufbelegen.
Wichtiger Hinweis
Einbruchsspuren und Tatort nach Möglichkeit nicht verändern, bevor die Polizei den Vorfall aufgenommen hat. Veränderungen können die Ermittlungen erschweren oder den Versicherungsschutz gefährden.
Ruhe bewahren – Schritt für Schritt handeln
Auch wenn die Situation unangenehm ist: Wer besonnen vorgeht und die oben genannten Punkte beachtet, schafft die Grundlage für eine ordentliche Aufarbeitung des Vorfalls – sowohl gegenüber der Polizei als auch der Versicherung.
Euer Vereinsvorstand