Liebe Gartenfreunde,
mit der zunehmenden Digitalisierung des Zahlungsverkehrs hat die Europäische Union neue Vorgaben zur Sicherheit und Transparenz von Überweisungen eingeführt. Eine zentrale Rolle spielt dabei der korrekte Empfängername. Ziel der EU-Richtlinie ist es, Fehlüberweisungen, Betrug und Missbrauch wirksam zu verhindern.
Was regelt die EU-Richtlinie?
Im Rahmen der EU-weiten Vorgaben (u. a. durch die Einführung der „Verification of Payee“) sind Banken verpflichtet zu prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem tatsächlich bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Bereits kleine Abweichungen können dazu führen, dass:
eine Warnmeldung angezeigt wird,
die Überweisung verzögert wird oder
die Zahlung sogar abgelehnt wird.
Das bedeutet: Der Empfängername muss exakt so angegeben werden, wie er offiziell lautet, zum Beispiel wie auf der Rechnung, im Vereinsregister oder bei der Bank hinterlegt.
Der korrekte Empfängername im konkreten Fall lautet: Kleingärtnerverein Theklaer Höhe e. V.
Genau diese Schreibweise ist bei Überweisungen zu verwenden. Abkürzungen, Tippfehler oder Vereinfachungen sind nicht zulässig, auch wenn sie umgangssprachlich verbreitet sind.
Häufige falsche Schreibweisen (nicht zulässig)
Folgende Beispiele gelten nicht als korrekter Empfängername und können zu Problemen bei der Überweisung führen:
❌ KGV Theklaer Höhe (Abkürzung, nicht ausgeschrieben)
❌ Kleingärtnerverein Theklaer Höhe (fehlendes „e. V.“)
❌ Kleingartenverein Theklaer Höhe e. V. (falsche Vereinsbezeichnung)
❌ Kleingärtnerverein Theklar Höhe e. V. (Rechtschreibfehler)
❌ Theklaer Höhe e. V. (unvollständiger Name)
❌ Kleingärtnerverein Thekla Höhe e. V. (Name verkürzt oder verändert)
Auch wenn diese Varianten ähnlich aussehen oder im Alltag genutzt werden, gelten sie bankrechtlich als falsch.
Warum ist das so wichtig?
Banken prüfen zunehmend automatisiert, ob Name und IBAN zusammenpassen. Stimmen die Angaben nicht überein, kann dies:
Rückfragen verursachen,
zusätzliche Gebühren nach sich ziehen,
den Zahlungseingang verzögern oder
im schlimmsten Fall zur Rücküberweisung führen.
Für Vereine kann das unnötigen Verwaltungsaufwand und Ärger bedeuten.
Euer Vorstand


