KGV Theklaer Höhe e.V.
Verfasst am 20.11.2025 um 05:45 Uhr

Start der Stromzähler-Ablesung in unserem Verein

Bild mittels KI erstellt



Liebe Gartenfreunde,


wie auf der Mitgliederversammlung am 08. Februar 2025 beschlossen, beginnt ab dem 20. November wieder die jährliche Ablesung der Stromzähler auf unseren Parzellen. Damit wir eine faire und korrekte Jahresabrechnung sicherstellen können, bitten wir alle Pächter um Beachtung der folgenden Regelungen:


1. Eigenständige Ablesung der Pächter


Alle Pächter sind verpflichtet, ihre Stromzählerstände eigenständig im Zeitraum vom 20.11. bis 31.12. abzulesen.


Der Zählerstand muss mit einem Foto dokumentiert und anschließend übermittelt werden – wahlweise


2. Kontrolle durch die Parzellenwarte


Mindestens einmal jährlich werden die Parzellenwarte eine persönliche Kontrolle durchführen. Dabei wird überprüft, ob die Ablesungen korrekt sind und ob die Verplombung der Zähler intakt ist.


3. Frist und Gebühr bei verspäteter Abgabe


Der Zählerstand muss bis spätestens 31.12. eingereicht werden. Bei verspäteter Abgabe (nach dem 31.12.) wird eine Gebühr von 10 € erhoben, die automatisch mit der nächsten Pachtrechnung fällig wird. Diese Regelung ist in unsere Kostenordnung aufgenommen worden.


Ziel der neuen Regelung


Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass für die Jahresabrechnung der tatsächliche Verbrauch jedes einzelnen Pächters erfasst wird. Gleichzeitig wird dadurch der anteilige Stromverbrauch des Vereins auf die einzelnen Parzellen so gering wie möglich gehalten.


Wir bitten alle Mitglieder um fristgerechte und sorgfältige Erledigung, damit wir eine transparente und faire Abrechnung für alle gewährleisten können.


Euer Vorstand