KGV Theklaer Höhe e.V.
Verfasst am 31.05.2023 um 19:19 Uhr

Vorankündigung! - Stufenweise Beitragserhöhung beim Landesverband Sachsen der Kleingärtner (LSK) ab 2024

Der Gesamtvorstand des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner (LSK) hat mit großer Mehrheit eine stufenweise Beitragsanpassung ab 01.01.2024 beschlossen.


Vorausgegangen ist eine Beschlussvorlage des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) dem Bundesverbandstag am 09.09.2023 eine stufenweise Beitragsanpassung ab 2024 vorzulegen.


Die Realisierung von satzungsgemäßen Verbandsaufgaben sichert die Existenz des Bundesverbandes und des Landesverbandes mit seinen Mitgliedern (die sächsischen Kleingärtnerverbände). Die dazu notwendige Finanzierung erfolgt zu einem erheblichen Teil über den Mitgliedsbeitrag (Gegenwärtig 4,00 Euro/Parzelle/Jahr für die Mitgliedschaft des SLK im LSK), davon 1,20 Euro als Mitgliedsbeitrag des LSK an den BDG.


Die allgemeine Preisentwicklung geht allerdings nicht spurlos am Kleingartenwesen vorbei. Desweitern führen demographische Veränderungen in vielen Kommunen (vor allen in ländlichen Gegenden) zu einer drastischen Reduzierung der Anzahl der von Kleingärtnern genutzten Parzellen (zunehmende Leerstände und Rückbau von Kleingärten).


Als notwendige Reaktion auf diese Entwicklung hat der Gesamtvorstand des LSK zur Sicherung der Finanzierung der Aufgabenerfüllung folgende stufenweise Beitragsanpassung beschlossen:


Ab 01.01.2024: plus 0,50 Euro auf 4,50 Euro/Parzelle/Jahr

Ab 01.01.2026: plus 0,40 Euro auf 4.90 Euro/Parzelle/Jahr


Darin enthalten ist u.a. der anteilige Beitrag für die Mitgliedschaft des LSK im BDG.


Die Beitragsanpassung von 0.40 Euro ab 01.01.2026 beinhaltet gemäß dem Antrag des LSK an den BDG vom 30.09.2022 den zweiten Teil der Beitragserhöhung des BDG von 0,40 Euro. Der damit beschlossene Gesamtmitgliedsbeitrag ab 01.01.2026 beträgt somit 4,90 Euro.


Eine evtl. erforderliche Anpassung des Mitgliedsbeitrages des LSK ab dem 01.01.2026 ist von der aktuellen Teuerungsrate abhängig und wird vom Gesamtvorstand auf der Sitzung im Frühjahr 2025 vorgestellt.


Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung des SLK am 02.11.2023 erhöht sich ab 01.01.2024 der Mitgliedsbeitrag des SLK damit von 17,20 Euro auf 17,70 Euro/Parzelle/Jahr.